Blasorchester des MUSIKVEREIN EBERNHAHN 1913 e.V..
| VORSTAND | Tel. privat | Tel. dienstlich | ||
| 1.Vorsitzender | Stefan Ley | 02623-6567 | ||
| 2.Vorsitzender | Achim Ruhl | |||
| Geschäftsführer | Herbert Lubczynski | 02623-4254 | 02631 910324 | |
| stellvertr.Geschäftsführer | Christoph Ley | |||
| Kassierer | Michael Schräder | |||
| stellvertr. Kassierer | Thomas Schwaderlapp | |||
| Jugendleiter | Marco Müller | 02623-6360 | 0171 2644963 | |
| stellvertr. Jugendleiterin | Maria Ruhl | 02623- 893 092 | 0151 230 02 032 | |
| Notenwart | Christian Schräder | |||
| Zeugwart | Thomas Schwaderlapp | |||
| Beisitzer inakt. | Gerhard Steudter | |||
| Kassenprüfer | Vera Wingender | |||
| Hermann Neuer | ||||
| Musikalische Leitung | ||||
| Dirigent | Stephan Kramer | |||
| stellvertr. Dirigent | Wolfgang Greinert | 02623-6500 | 0171 3688801 | |
| Jugendausbildung | Denise Ley | 0160 93142537 | ||
| musikalische Früherziehung | ||||
| AUSBILDER | ||||
| musik. Früherz.+FL | Denise Ley - Maria Ruhl | 02623- 893 092 | 0151 230 02 032 | |
| Saxophon | Alex Hommrich | 02623-5250 | ||
| Saxophon | Udo Gottfried | 02623-3541 |
Richtlinien für die
Vorstandsarbeit
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Vorwort
Der Musikverein Ebernhahn besteht nicht nur aus den aktiven Mitgliedern.
Ihm gehören außerdem an:
Vorstand , Jungmusiker in Ausbildung , passive Mitglieder , fördernde Mitglieder / Vereine
Ehrenmitglieder
Der Verein gibt sich eine Satzung in der juristische Fragen geregelt sind und Richtlinien zur Vorstandsarbeit.
(im folgenden wird für Männer und Frauen die männliche Form gewählt
Vorstand
Der Vorstand und insbesondere der Vorsitzende und Stellvertreter sowie der Geschäftsführer sorgen für das Wohlergehen und den Fortbestand des Vereins und kulturelle Kontakte.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Verwaltung der Finanzen, die Organisation von Auftritten und Veranstaltungen, die Jugendarbeit, die Ausbildung, das innere und äußere Erscheinungsbild, die Erhaltung des Vereinsvermögens, Pflege und Bewirtschaftung der Proberäume, hält Kontakte zur Gemeinde, Vereinen, Verbänden, Förderern, Veranstaltern und sorgt für das Zusammenwirken aller Beteiligten.
Für die Durchführung dieser Aufgaben kann er Verantwortungsbereiche schaffen und Bereichsleiter ernennen, die am Anfang Geschäftsjahres ihren Aufgabenbereich mit Zustimmung des Vorstands formulieren, fixieren und budgetieren.
Für organisatorische Aufgaben z.B.:
Zeugwart
Notenwart
Jugendleiter
Pressewart/Chronik
Ausschüsse
Reiseleiter
Für musikalische Aufgaben z.B.:
Registerführer
Ausbilder
Jugenddirigent
Orchesterleiter
Jeder führt seinen Aufgabenbereich eigenverantwortlich und bespricht schwer wiegende Entscheidungen mit dem engeren Vorstand (Vorsitzender, Stellvertreter, Geschäftsführer, Kassierer)
Die Zustimmung des Vorstandes wird notwendig, wenn Einzel- oder zusammenhängende Ausgaben wesentlich vom Budget abweichen.
Sind Ausgaben nicht budgetiert muß zumindest der engere Vorstand die Ausgaben befürworten, bei über DM 3000,-- der gesamte Vorstand gehört werden. Das gleiche gilt für Vertragsabschlüsse.
Geschäftsführende Vorstand
Er besteht aus dem Vorsitzenden dem Geschäftsführer und/oder Stellvertretern.
Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte Vereins nach innen und außen, informiert die Beisitzer, den Beirat und die Mitglieder über seine Tätigkeit.
Beide allein sind vertretungsberechtigt bis zu einem Limit v 3000,--. Darüber hinausgehende Beträge bedürfen der Zustimmung des engeren Vorstandes.
Schriftführer
Er lädt fristgemäß zu den Hauptversammlungen ein, führt Sitzungsprotokolle und wickelt den Schriftverkehr mit Mitglieder, Behörden, Vereinen, Veranstaltern ab.
Er führt in Abstimmung mit dem Kassierer die Mitgliederliste, weißt auf Geburtstage, Jubiläen hin und beantragt anstehende Ehrungen.
Er sorgt für Öffentlichkeitsarbeit intern und extern und führt die Vereinschronik.
In Abstimmung mit dem Vorstand kann er bestimmte Aufgaben delegieren.
Er wird bei über die laufenden Geschäfte informiert und über neue Vorhaben informiert.
Chronik/Pressearbeit
Erfolgt in Abstimmung mit Schriftführer und Vorstand
Kassierer
Er verwaltet die Gelder des Vereines nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sorgt für die Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben, der Beiträge, Vorfinanzierungen, Honorare und Spenden und stellt Belege aus.
Er verantwortet das Gesamtbudget und teilt die Budgets auf MV/FV und fallweise auf eine GdbR auf, wobei die steuerlichen Grenzen (Gewerbe- / Körperschaftssteuer 20 TEuro/36 TEuro) besonders zu beachten sind. Er ist verantwortlich für die Beantragung von Zuschüssen der Bez. Reg., des Kreises, des Verbandes, von Kommunen und die Verteilung der Gelder für die Aktivitäten wie Kinder-und Jugendfreizeiten, Schulungen, Seniorenbildung wie Investitionen.
Der Kassierer erstellt zu Beginn eines Geschäftsjahres in Abstimmung mit dem engeren Vorstand, einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand genehmigt wird.
Es ist anzustreben, daß der Haushaltsplan Kostendeckung aufweist und die fixen Ausgaben für das darauffolgende, erste Halbjahr als Rückstellung enthalten ist.
Die zu erwartenden laufenden Ausgaben werden den zu erwarten Einnahmen gegenübergestellt (unter Berücksichtigung vorhergehenden Haushaltsplanes) und Beträge für alle Bereiche z.B. Jugendarbeit, Ausbildung, Erwachsenenarbeit, Anschaffung sonstiges ausgewiesen.
Außerdem wird ein Vermögenshaushalt einschließlich aller Sach-, Geld-, Anlagen sowie Außenstände erstellt.
Der Kassierer kontrolliert und verbucht die laufenden Einnahme und Ausgaben.
Sollten sich im laufenden Geschäftsjahr Abweichungen (größer zu dem budgetierten Haushaltsplan ergeben, ist zunächst der Geschäftsführer und der Vorsitzende zu informieren.
Der Kassierer kann Personen seines Vertrauens, mit Zustimmung des Vorstandes, Aufgaben für die laufende Geschäfte wie z.B. Beitragsverwaltung, den Zahlungsverkehr bei Veranstaltungen oder ähnliches übertragen.
Die Kassenprüfer
Sie prüfen die Kassenführung, kontrollieren die ordnungsgemäße Verbuchung der Ein- und Ausgaben sowie den Stand des Vereinsvermögens.
Berichten der Hauptversammlung und entlasten den Vorstand.
Notenwart
Der Notenwart ist verantwortlich für die Archivierung, die Ergänzung" und die Ausgabe von Noten.
Er erstellt am Anfang des Jahres ein Kosten- Budget und besorgt in Abstimmung mit den musikalischen Leitern und dem Kassierer die Noten. (Ausgaben über 3.000 DM nur in Abstimmung mit dem Vorstand)
Er kann weitere Personen seines Vertrauens für die Durchführung seiner Arbeit, z.B. aus den einzelnen Registern, benennen.
Zeugwart
Er verwaltet das gesamte Vereinseigentum, führt eine Bestandsliste und wartet das Vereinseigentum zwecks Werterhaltung.
Wird Vereinseigentum ausgeliehen, wie z.B. Uniformen, Instrumente, so geht die Pflege und Wartung auf die Benutzer über. Der Zeugwart überprüft lediglich in notwendigen Zeitabständen den Zustand, sorgt indirekt für die Werterhaltung.
Er macht den Vorstand auf notwendige Reparaturen und Anschaffungen aufmerksam und bewertet am Jahresende das materielle Vereinsvermögen.
Vereinseigentum
Die Bereichsleiter sind Verantwortlich für die Erhaltung, Pflege des Vereinseigentums und erstellen Bestandslisten für Uniformen Musikinstrumente, Noten und Zubehör, Büro und Verwaltung.
(Hüte und Federn sind zur Zeit Privateigentum ebenso die Frauentrachten.)
Beisitzer/Beisitzer für Inaktive
Unabhängig eines möglichen Aufgabenbereiches haben die Beisitzer in erster Linie die Interessen aller Vereinsmitglieder zu vertreten. Insbesondere der Beisitzer für Inaktive pflegt den Kontakt zu Inaktiven er deligiert oder organisiert:
Reiseleiter
Er erstellt zu Jahresbeginn ein Budget für sämtliche Reisekosten, Zeltlager, Ausflüge, Feiern, Familienabende usw. Er setzt Busse nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein, organisiert alle Fahrten, bestellt die Busse, legt Reiseprogramme und Abfahrtszeiten fest.
Förderverein des Musikvereins
Der Musikverein und Förderverein erarbeiten gemeinsame Konzepte
Ehrungen
a) durch den Musikverein
2. inaktive Mitglieder nach 25, 50 Jahren Tätigkeit
3. Dirigenten nach dem Ausscheiden und Vollendung des 60 Lebensjahres
.............4. Vorsitzende nach der Tätigkeit und Vollendung des 60 Lebensjahres
.............5. aktive Musiker die weniger als 10 mal im Jahr fehlen.
....................(Ehrenmitglieder werden zu Veranstaltungen eingeladen)
b) durch den Bundesverband
Jungmusiker 5,10,15....
Musiker 10,20.....
Dirigenten 10,...
Vorsitzende.....
Sonstige......
Fördernde Personen / Ehren Mitglieder
Ehemalige Schirmherren, Dirigenten und Vorsitzende
verdiente, langjährige Mitglieder
Fördernde Firmen und Personen
Ehrenmitglieder zahlen keinen Pflichtbeitrag.
Sie werden zu den Festen und Veranstaltungen besonders eingeladen.
Beirat / Elferrat
Ein Beirat kann gebildet werden, dem langjährige, aktive Musiker und Mitglieder angehören,
die in der Lage sind integrierend das traditionelle Vereinsleben zu wahren.
Musikalische Früherziehung (Orphsche,Flöten,Rhythmus)
Der Musikverein unterstützt die musikalische Früherziehung der Kinder im Alter von 3-9 Jahren durch gemeinsame Auftritte Vorfinanzierung von Instrumenten, Literatur, Vermittlung von Ausbilder aus den Reihen des Musikvereins und sonstiger Hilfsmittel. Die Verwaltung der Mittel erfolgt durch den Musikverein.
Die Ausbilder der einzelnen Gruppen sind gleichberechtigt.
Über die Aufnahme und Eingruppierung entscheidet der Ausbilder.
Zur Zeit werden von dem monatlichen Beitrag von 25,--DM pro Kind (bei 2 Kinder a 20,--) 5,--DM an den Musikverein und der Rest an die Ausbilder rückgeführt.
Jugend- / Ausbildungsleiter
Der Ausbildungsleiter hat die Aufgabe den Übergang von der MFEZ in den Musikverein zu ermöglichen.
Er gibt Jungen und Mädchen sowie Erwachsenen die Möglichkeit ein Instrument zu erlernen.
In der Ausbildung befindliche Personen sind Mitglieder des Musikvereins.
Der Jugendleiter führt gezielte Neuwerbung durch dabei wird er von den Registerführer und den Aktiven des Vereines unterstützt. Die Instrumente sollten von den Spielern finanziert werden z.B. durch Mietkauf.
Durch gemeinsames musizieren und Auftritte können die Jungmusiker (innen) ihre Wertschätzung in der Gruppe erfahren.
Bis zum 16 Lebensjahr besteht Spielpflicht im Jugendorchester. Das Mitspielen im Erwachsenen Orchester kann ab 14 Jahren in Absprache mit dem musikalischen Leiter des Jugend- und des Erwachsenen Orchesters erfolgen.
Es wird ein Jahr Probespielen vereinbart wobei der Einzel- oder Gruppen Unterricht außerhalb der beiden Orchester fortgeführt werden sollte.
Ausbilder / Schüler
Die Ausbilder sind in der Regel Mitglieder des Orchesters, die den Schülern den Zugang zum Instrument ermöglichen.
Die Grundausbildung soll das üben der Grundtöne, die Atemtechnik das Vertrautmachen mit der Schule und dem Instrument, das Erlernen der Tonleitern einschließlich das Spielen einfacher Übungsstücke sowie die einfache Notenlehre beinhalten.
In dieser Zeit sollten die Eltern einheitlich für 60 min. Unterricht 8,-- Euro zahlen wobei der Musikverein einen Zuschuß von max. 4,--Euro an den Ausbilder zahlt (bei 45 min 6,--Euro + 3,--Euro).
Die Abrechnung kann in der Weise erfolgen, daß der Ausbilder auf einem Zettel die Unterrichtsstunden abzeichnen läßt und diesen vierteljährlich dem Kassierer vorlegt. Der Elternanteil sollte bar an den Ausbilder gezahlt werden.
Ziel des Ausbilders muß es sein, seinen Schülern durch Motivation so schnell wie möglich das gemeinsame Musizieren in unserem Orchester zu ermöglichen.
Kann der Verein für bestimmte Instrumente keine eigenen Ausbilder zur Verfügung stellen, versucht er fremde Ausbilder zu verpflichten Der Verein zahlt bei Mehrkosten den Differenzbetrag bis max. 8 Euro/h an den Ausbilder.
Die Ausbildungsunterstützung durch den Verein endet nach 1 Jahr.
Zusätzlich zu einer individuellen Einzelausbildung ist eine Gruppen- Ausbildung mit einer Orchesterschule möglich.
Der Ausbilder einer Musikgruppe erhält für 60 min. Unterricht 15,--Euro/ h vom Musikverein.
Es steht jeden Schülern frei auf eigene Kosten eine Instrumentalausbildung bei einem Musiklehrer freier Wahl zu erhalten, wobei der Verein vermittelnd tätig ist.
Registerführer :
( Flöte, Klarinette, Trompete, Flügelhorn, Schlagwerk, Saxophon, Posaune Tenorhorn, Baß )
Werden vom Dirigenten vorgeschlagen und von den Registermitgliedern gewählt und vom Vorstand bestätigt.
Er unterstützt mit seinem Register den Vorstand bei organisatorischen Notwendigkeiten z.B. bei Veranstaltung des Vereines.
Klima:
Er sorgt für gutes Klima im Register und Orchester.
Festigt den Kameradschaftsgedanken.
Unterstützt den musikalischen Leiter in der Orchester-, Register-,
Einzelprobe und schlägt Musikliteratur vor.
Pünktlichkeit:
Probenbeginn, Registerproben, Veranstaltungen
Erscheinungsbild/Sauberkeit:
Uniform, Hose, Rock, Hemd, Weste, Hut, Strümpfe, Schuhe
Noten : Vollständigkeit, Ordnung/Sortierung
stellt die Noten für die Aushilfen bereit
Spielfähigkeit:
Falls wichtige Stimmen ausfallen, sorgt er für Ersatzmusiker in Absprache mit dem Dirigenten.
Ausbildung:
Er sorgt mit dem Jugendleiter für Nachwuchs und Ausbildung
Registerproben:
Er kann Registerproben in Abstimmung mit dem Dirigenten durchführen.
Ohne Registerproben sind keine optimalen musikalischen Ergebnisse zu erzielen
Dirigent
Der Dirigent besitzt die musikalische Autorität und ist Führungsperson für alle musikalischen Belange im Orchester. Er allein entscheidet über die Besetzung, das Repertoire und den Ablauf der Probe.
Der Dirigent schlägt die Registerführer vor, die von den Register Mitglieder gewählt werden. Er überwacht die Ausbildung unterstützt den Jugendleiter in allen musikalischen Fragen und entscheidet wann jugendliche im Erwachsenenorchester mitspielen dürfen.
Er schlägt ehrenamtliche Stellvertreter vor und lädt in geringen Zeitabständen zu Musikbesprechungen ein, an denen auch Mitglieder des Vorstandes, der Notenwart, der Jugendleiter, die Registerführer teilnehmen können.
Sein Ziel ist es, die Jungmusiker auf die D1-D3 Prüfungen vorzubereiten, Musikstücke für ein breites Publikum best möglichst zum klingen zu bringen und die Anstrengungen der Musiker, durch gelungene Auftritte zu entlohnen.
Der Dirigent erhält einen Honorarvertrag.
Richtlinien zur Bezuschußung privater Musikinstrumente
1. Der Musikverein Ebernhahn 1913 e.V. gibt aktiven Vereinsmitgliedern die Möglichkeit einer Vorfinanzierung für Kauf von Musikinstrumenten. Es wird vorausgesetzt, daß Mittel in einem ordentlichen Haushaltsplan dafür ausgewiesen sind.
2. Die Reihenfolge der Anträge, die Bedürftigkeit, das Einkommen, die Notwendigkeit für die Spielfähigkeit des Vereines wird abgewogen. Vor der Vergabe wird festgestellt ob im gleichen Geschäftsjahr noch andere Anträge zu erwarten sind.
3. Der engere Vorstand entscheidet über die mündlich oder schriftlich formulierten Anträge und die Verteilung der bereitstehenden Mittel.
4. Bei Finanzierungen über Euro 1.500,-- sollte eine Bürgschaft oder Zweitunterschrift gefordert werden.
5. Bei Finanzierungen über Euro 1.500,-- ist eine Bankgarantie oder Bürgschaft aufzubringen.
6. Alle vorfinanzierten Instrumente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in Vereinsbesitz und dürfen nicht ohne Zustimmung des engeren Vorstandes veräußert werden.
7. Bei mutwilliger Beschädigung, Diebstahl oder Verkauf gehen entstehende Kosten zu Lasten des Schuldners.
8. Die Rückzahlung erfolgt zinslos innerhalb von maximal 30 Monaten mit gleichmäßigen Abbuchungen
( 1/30 pro Monat) vom Gehaltskonto Bei Arbeitslosigkeit und anderen finanziellen Schwierigkeiten kann gestundet werden.
9. Das zinslose Darlehen ist sofort zurückzuzahlen wenn das am Mitspielen im Verein unterbleibt. Es werden rückwirkend bankübliche Zinsen zu der noch offenen Schuld hinzugerechnet.
10.Der Kassierer wird vom Vorstand beauftragt die Vereinsinteressen gegenüber dem Schuldner zu vertreten.
11. Die Finanzierung ist rechtsgültig, wenn der engere Vorstand protokollierte Zustimmung erteilt hat, der Vertrag aufgrund Vereinsrichtlinien unterschrieben und die Einzugsermächtigung erteilt ist.
12. Für alle Finanzierungen, die diesen
Richtlinien nicht entsprechen haften die Unterzeichnenden mit
Ihrem Privatvermögen. ........![]()
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